1. Eisleber Bowlingclub

Vereinsmeisterschaft 

 

Ergebnisse Männer:

Name Vorname Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug.  Sept. Okt. Nov. Dez.  Gesamt Platz
Weichselbaumer Enrico 181     153 149       171 116 157   921 21
Temp Konrad       185         169   172 179 705 23
Scheffel Holger 179 177 150       144     162 176 159 1147 17
Wischalla Sven 161 142 141                   444 25
Matschke Uwe       189       191 205 177   182 944 20
Gießler Jörg 211 204 166 216 189 154   189   204 200 171 1750 4
Kürbis Andreas       156         155       311 27
Walther Rene       163                 163 28
Temp Willi 202 211 223 215 228 213 197 208 197 202 203 208 1911 1
Acker Achim 148     154             142 158 602 24
Günther Bernd 201 221 188 199 166 200 160 200 209 199 189 209 1827 3
Jänicke Klaus-P. 205 202 207 205 203 212 204 204 199 222 201 177 1861 2
Friedrich Horst 152 150 165 151 145 156     165 156 167   1407 10
Kurbitz Uwe 171 175         157 186 143   161 170 1163 16
Reichelt Rainer 119   159 144 143 161 140 150 169 155 147 157 1361 11
Michaelis Thomas 124 142   168 161   148   149 145 120 125 1282 13
Glaubrecht Michael 135 132 131 147 132 149 148   142   126 143 1259 14
Klewitz Eckard 162 147 194 168 147     171 152   174   1315 12
Franke Michael 180 167 172   164   151   133   190 160 1169 15
Zimmermann Norbert         109       98   117   324 26
Döring Hans 188     155 146         156 148 152 945 19
Schönert Manfred 163 176 176 165   167 138 169 167 174 175 154 1532 9
Wellnitz Ingo   156   192 164   170 172 155 190 191 173 1563 8
Günther Dominik 168 198 164 199 151 175   190 198 221 190 199 1738 6
Rahmdohr Florian 162 143 158 144     144       142   893 22
Knohl Nico 206 174 200 193 198 184 161   181 152 175 199 1710 7
Wischalla H.-Jürgen 190 176 193 197 211 181 198 176 201   178 192 1742 5
Kreuzer Philipp 222 177 190 226     118       156   1089 18
Lyda Uwe     109                   109 30

Ergebnisse Frauen: 

Name Vorname Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Geamt Platz
Glaubrecht Petra 199 164 170 170 170 162 142   157   132 176 1340 5
Hundt Mandy 169 165 188 158 209 160 178 180 181 180 155 187 1637 2
Dräger Heike 192     162 163   162     165 145   989 9
Topf Helga 149 165 166 173 156 184 156 146 188 147 177 153 1518 4
Metschke Karola 103 147   122 102 113 109 103 115 115 98   1029 8
Hundt Gisela 164 159 171 149 170 153 211 171 199 177 177 157 1599 3
Zimmermann Barbara     104   115       113       332 14
Koch Marlies 139   128 137 106   134 154 110 103 128 145 1181 7
Klewitz Gudrun 209 189 206 222 183 206 186 193 183   178 194 1783 1
Luft Ulla 135 134 129 149     129       132 154 962 11
Rothe Hannelore 142 154 135 104 145 175 116 111 128 129 111 94 1235 6
Maleika Birgit   142   176 133 130 118 115 98     97 989 9
Strohbach Sabine 94   128   80     92 113 114 114 80 815 13
Strohbach Cora     117 116 108     131   111 166 142 891 12

 

1. Eisleber Bowlingclub e.V.

Satzung

§ 1. Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „ 1.Eisleber Bowlingclub e.V. ” - im folgenden ,,Verein” genannt-.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in der Lutherstadt Eisleben, Friedensstraße 12, und ist im Vereinsregister  eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2. Ziel/Zweck des Vereins

  1. Der Verein fördert den Bowlingsport und organisiert regelmäßige Vergleichswettkämpfe.  (*)
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes  ,,Steuerbegünstigter Zwecke” der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen.
  6. Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3. Mitgliedschaft

  • Mitglied kann jede natürliche Person, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben muss, oder juristische Person werden. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern, sowie aus Ehrenmitgliedern.
  • Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder, passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des  Vereins fördern und unterstützen.
  • Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.

 § 4. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht , gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit- in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.

§ 5. Beginn / Ende der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  • Ummeldungen in der Mitgliedschaft ( von aktiver auf passive Mitgliedschaft oder umgekehrt) müssen spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
  • Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod  des Mitglieds.
  • Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
  • Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grobem  Maße gegen die Satzung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen die Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich  aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis.
  • Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§ 6. Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt fällig.

Eine Ausnahme bildet der Zeitraum des Gründungsjahres, für welches der Mitgliedsbeitrag mit 30,-DM festgeschrieben  wird.

§ 7. Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand

 § 8. Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

                  dem Vorsitzenden

                  dem Stellvertreter des Vorsitzenden für Sportarbeit

                  dem Stellvertreter des Vorsitzenden für Kulturarbeit

                  dem Stellvertreter des Vorsitzenden für Jugendarbeit

                  dem Schatzmeister

  • Vorstand im Sinne von §26 BGB sind der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
  • Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren Gewählt. Eine Wiederwahl des Vorstandes ist zulässig. Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei andauernder Verhinderung eines Vorstandsmitgliedes übernimmt zunächst die Vorstandschaft kommissarisch dessen Aufgaben bis zur Mitgliederversammlung.
  • Der Vorstand entscheidet in Vorstandssitzungen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  • Über Vorstandssitzungen sind Protokolle zu fertigen. Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen; die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

 § 9. Mitgliederversammlung

  • mindestens einmal jährlich hat eine Mitglieder-Hauptversammlung stattzufinden. Diese Mitgliederversammlung soll im 1.Quartal des Kalenderjahres stattfinden.
  • außerordentliche Mitgliederversammlungen haben stattzufinden, wenn der Vorstand es im Vereinsinteresse für notwendig hält oder eine außerordentliche Hauptversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der Gründe beantragt wird.
  • Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.
  • In der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind aktive und passive Mitglieder, sowie Ehrenmitglieder.
  • Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 5 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen.
  • Beschlüsse in der Mitgliederversammlung sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
  • Einberufene Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig
  • Eine schriftliche Abstimmung in der Mitgliederversammlung kann nur auf verlangen von ein Drittel der anwesenden Mitglieder verlangt werden.
  • Änderungen des Vereinszwecks oder der Satzung, sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder.
  • Über den Ablauf einer jeden Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 § 10. Kassenprüfer

  •  Über die Jahreshauptversammlung ist ein Kassenprüfer für die Dauer von 4 Jahren zu wählen, der nicht dem Vorstand angehören darf.
  • Der Kassenprüfer hat die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Dien Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben.
  • Der Kassenprüfer hat in der Mitgliederversammlung auch die Vereinsmitglieder über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.

§ 11. Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Lutherstadt Eisleben,  die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Für Beschlüsse über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamtes einzuholen.

§ 12. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Lutherstadt Eisleben

Vorstehender Satzungsinhalt wurde in seinen Grundzügen von der Gründerversammlung am 17.Oktober 1997 beschlossen und vom Amtsgericht Eisleben bestätigt.

   
Vorsitzender  

 

Gießler, Jörg

06295 Lutherstadt Eisleben 
Siedlung am Friedrichsberg 58

Tel.: 03475-716871

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Stellvertreter
Öffentlichkeitsarbeit
 

Witte, Albrecht

06295 Lutherstadt Eisleben
Am Hohlweg 13

Tel.: 0171-6234383

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Stellvertreter Sport
und Wettkampf
 

Günther, Bernd

06295 Lutherstadt Eisleben
Weinberg 22

Tel.: 03475-747581

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Stellvertreter Nachwuchs
und Werbung
 

Kurbitz, Uwe

06313 Wimmelburg
Schieferweg 11

Tel.: 03475-637388

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Schatzmeister  

Wellnitz, Ingo

06295 Lutherstadt Eisleben
Sonnenweg 7

Tel.: 03475-716722

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Kassenprüfer
(erw.Vorst.)
 
 

Topf, Helga

06295 Lutherstadt Eisleben
Fr.-Quenstedt-Str. 8

Tel.: 03475-604973

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